Ich glaube ich habe es.
Eigentlich es handelt sich um Unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Jemand hat vermutlich was falsch übersetzt.
Also:
AuslG § 25 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten
(1) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die in § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt werden.
AuslG § 24 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer
1 fällt raus - die Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren besitzt,
2 eine Arbeitsberechtigung besitzt, sofern er Arbeitnehmer ist,
3 im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
... - fällt raus
(2) Ist der Ausländer nicht erwerbstätig, wird die Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des Absatzes 1 nur verlängert, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers
1 aus eigenem Vermögen oder aus sonstigen eigenen Mitteln oder
2 durch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder noch für sechs Monate durch einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe gesichert ist.
Also ich merke dass die grosste Problem d.H. 5 Jahren Frist aus § 24 Abs. 1 Nr. 1 fällt raus.
Zweite grosse Problem ist Arbeitsberechtigung aus§ 24 Abs. 1 Nr. 2.
Das hat mir trust7 gelöst. Ich kann problemlos für Ehegatin Arbeitsberechtigung schaffen.
Also endlich sind die in § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt. Etwas durch sie etwas durch mich.
Also dass hat Jens gedacht!
Dass solte Lösung sein!

Jackal wait wait!!
Do not go to Ausländerbehörde without theese few lines.