I just thought this story is a perfect example how the Schröder's realisation of Hartz IV really works. Although what else could be expected: increasing the number of officials means only that the new ones will have to find what to do, and that under curcumstances - that is, if there are no workplaces available, officials cannot get them out of nowhere - means that they will make problems to people who do work, thus ruining economy further and increasing the number of unemployed people. not to meantion that new officials require salaries as well, and that can only lead to increase of taxes. which in turn means that the companies will continue to relocate their business to the neighbouring countries and fire more and more people here in Germany.
Good Job, SPD and Schröder !!!
Prehistory: as i did not have any contracts from 01.06.2005 till 05.07.2005, on 11.06.2005 i sumbitted an application for Alg II. The letter below describes how it was processed, the story is not over yet.
I have cut out all the information that can be considered personal, so that there can be no reason to delete this contribution.
xxxx (I)
Agentur für Arbeit Mannheim
xxxx
xxxx
Mannheim, den 05.08.2005
Betreff: Schadenersatz wg. der Handlungen Ihrer Mitarbeitern; Zahlungsaufforderung wg. eines Betrags in Höhe von EUR xxx,xx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 11.06.2005 habe ich mich bei Ihnen aus einen Arbeitslose gemeldet sowie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt habe; als Bankverbindung habe ich ein Konto bei der xxxxx (Kto. xxxxx, BLZ xxxxx) angegeben. Gleichzeitig habe ich Sie um eine kurze Nachricht gebeten, falls Sie von mir irgendeine zusätzliche Angaben oder Unterlagen benötigen. Das entsprechende Schreiben im Ihren Briefkasten am selben Tag geworfen war.
Da ich seitdem nichts von Ihnen gehört habe, habe ich am 04.07.2005 Ihnen ein weiteres Schreiben gefaxt; in diesem Schreiben habe ich Sie gebeten mitzuteilen, wie viele Zeit für die Bearbeitung meines Antrags noch benötigt wird.
Am 07.07.2005 habe ich ein Schreiben von Ihrer Mitarbeiterin xxxxx erhalten, das – vermutlich – am 30.06.2005 erfasst war. Mir wurde mitgeteilt, dass zur Prüfung meines Antrags auf Arbeitslosengeld II von mir noch folgendes benötigt wird:
• die Kontoauszüge der letzten 3 Monate April – Juni 2005;
• eine Gewinn- und Verlustrechnung über die letzten 3 Monate;
• die Vermögensfragebogen, die entgegen der Ansicht der xxxxx Ihrem Schreiben nicht beigefügt waren.
Die bei Ihnen aufgeforderte Unterlagen wurden Ihnen in die Nacht vom 07.07.2005 auf 08.07.2005 gefaxt und auch auf dem Postwege geschickt. In dem beigelegten Schreiben habe ich Ihnen außerdem insbesondere mitgeteilt, dass ich gegen Sie eine Leistungsklage erheben werde, wenn auf meinem Konto bis zum 15.07.2005 kein Geld eingehen wird, weil sonst mein Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann.
Da ich von Ihnen bis zum 17.07.2005 keine weitere Nachricht erhalten habe, habe ich am diesen Tag an das Sozialgericht Mannheim einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nach §86b Abs. 2 S. 2 SGG gefaxt, der am 18.07.2005 an das Sozialgericht auch auf dem Postwege geschickt wurde. Es wurde insbesondere beantragt, Ihnen anzuordnen, den Betrag in Höhe von EUR xxx,xx an mich unverzüglich zu zahlen. Das Verfahren beim Sozialgericht Mannheim unter Az. S 8 AS 2019/05 ER geführt war.
Auf die Mitteilung des Sozialgerichts v. 19.07.2005 haben Sie am 27.07.2005 beantwortet, dass meinem Antrag auf Auszahlung von xxx,xx EUR stattgegeben wird; zum Zweck der schnellstmöglichen Auszahlung möge ich mich jedoch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin, xxxxx, Tel.: xxxxx, in Verbindung setzen. Ihre Stellungnahme hat bei mir am 30.07.2005 eingegangen.
Am 01.08.2005 habe ich versucht, mich mit der xxxxx in Verbindung zu setzen. Meine Versuche jedoch erfolglos geblieben haben; mir es wurde gesagt, dass die xxxxx befindet sich nicht im Büro und deshalb kann mit mir nicht sprechen. Nachdem ich hingewiesen habe, dass Ihre Stellungnahme kann nicht als eine Anerkenntniserklärung bewertet werden, falls es abhängig von einem Gespräch mit der Mitarbeiterin gemacht wird, die man nicht finden kann, wurde ich an Ihre andere Mitarbeiterin, xxxxx, weitergeleitet.
Während unseres Gesprächs xxxxx hat mich informiert, dass mein Antrag v. 11.06.2005 bei der xxxxx am 29.07.2005 bearbeitet war, das Geld unterwegs ist und muss innerhalb dieser Woche meinem Konto gutgeschrieben werden.
Der entsprechende Bewilligungsbescheid, der – vermutlich – am 27.07.2005 erfasst wurde, hat beim mir am 02.08.2005 eingegangen; aus dem Inhalt des Bewilligungsbescheids es ersichtlich ist, dass mein Antrag nicht bei der xxxxx, sondern bei der xxxxx bearbeitet war. Außerdem es wurde geschrieben, dass die Leistungen für die Zeit vom 01.07.2005 bis 14.08.2005 and die folgende Überweisungsanschrift: Kto. xxxxx bei der xxxxx, BLZ xxxxx, in Kürze angewiesen werden.
Da das versprochene Geld meinem Konto nicht gutgeschrieben war, habe ich heute morgens Ihnen angerufen (Tel. xxxxx). Mir zunächst wurde gesagt – obwohl ich ja es geltend gemacht habe, dass ich ab 10.00 Uhr arbeiten muss –, dass ohne meine persönliche Anwesenheit man nichts überprüfen kann, weil die zuständige Sachbearbeiterin xxxxx sich nicht im Büro befindet. Falls ich jedoch irgendeine Auskunft benötige, muss ich die allgemeine Telefonnummer xxxxx wählen, damit meine Fragen hoffentlich – obwohl es wurde auch hingewiesen, dass unter diese Nummer man mich schlecht verstehen wird – beantwortet werden können.
Selbstverständlich, ich habe die Anweisungen Ihrer Mitarbeiterin gefolgt und habe es versucht, Sie unter die immer besetzte allgemeine Telefonnummer zu erreichen. Nach 20 Minuten Versuche war ich endlich erfolgreich und von dort aus unverzüglich an die zuständige Stelle weitergeleitet war, wann ich habe es gesagt dass es sich um die Fragen über die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II handelt.
Die zuständige Stelle hat zunächst mich informiert, dass mir keine Leistungen ausgezahlt werden können, weil ich im Juni 2005 zu viel verdient habe und im Juli 2005 ja gearbeitet habe. Nachdem ich jedoch hingewiesen habe, dass dies angesichts Ihrer Stellungnahme vom 27.07.2005 eine Strafanzeige unvermeidbar machen wird (§§348, 353 Abs. 2 StG
, hat Ihr Mitarbeiter mit meiner Hilfe es gefunden, dass er sich nicht meine Akten, sondern die Akten einer anderen Person angeschaut hat. Innerhalb der nächsten 30 Minuten es gelang mir aufzuklären, dass das Geld nicht auf das im Antrag v. 01.06.2005 und Bescheid v. 27.07.2005 benannte Konto, sonst auf das Kto. xxxxx bei der xxxxx, BLZ xxxxx überwiesen war. Außerdem mir folgendes mitgeteilt war:
• Falls ich das Geld bekommen möchte, muss ich mich am 08.08.2005 bei Ihnen persönlich melden;
• Falls ich das Geld jedoch noch heute bekommen möchte, muss ich mich bei Ihnen auch persönlich melden, nicht früher als um 11.00 Uhr und nicht später als um 11.30 Uhr. In diesem Fall wird jedoch eine schriftliche Bescheinigung von der xxxxx benötigt, dass das überwiesene Geld zurückgebucht war.
Demgemäß habe ich einen Termin auf 05.08.2005, um 11.00 Uhr vereinbart. Ihr Mitarbeiter hat mir gesagt, dass mein Ansprechpartner sich in Zi. xxx befinden wird.
Um 11.10 Uhr habe ich mich bei Ihnen mit der angeforderten schriftlichen Bescheinigung von der xxxxx persönlich gemeldet. In Zi. xxx mir wurde jedoch gesagt, dass man über keinen vereinbarten Termin kennt und ich muss mich bei der Auskunftsstelle auf x OG. melden, wenn die Angelegenheit die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II betrifft.
Da auf die Tür der o. g. Auskunftsstelle es geschrieben war, dass es nur für die Menschen vorgesehen ist, die vorher keinen Termin vereinbart haben, habe ich in anderer sich neben befindenden Zimmer gefragt, bei wem ich mich melden muss, wann es sich in der Auszahlung des Arbeitslosengeldes II handelt und ich vorher einen Termin vereinbart habe. Auf diese Anfrage Ihre Mitarbeiterin hat mir eine Zimmernummer gegeben, die sich auf x OG. befindet und – wie ich es sofort gefunden habe – einem Arbeitsvermittler gehört. Wenn ich Ihrer Mitarbeiterin danach noch mal es erklärt habe, dass in meinem Fall es sich nicht um einen Arbeitsvermittlungstermin, sondern um einen Termin betreffend die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II handelt, mir wurde gesagt, dass betreffend die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II keine Termine können vereinbart werden, worauf ich mich bei der Auskunftsstelle melden muss und zum diesen Zweck in der allgemeinen Schlange warten muss.
Um ca. 12.00 Uhr könnte ich endlich einen Ihren Mitarbeiter erreichen, der für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständig ist. Nach der nochmaligen Überprüfung der Sachlage hat er mir gesagt, dass ich mich am Montag um 9.00 Uhr noch mal melden muss, sonst die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II nicht möglich wird. Meine Hinweise auf die Tatsache, dass es wurde doch telefonisch vereinbart, dass die Auszahlung noch am selben Tag passieren wird, blieben erfolglos: mir wurde gesagt, dass man um 12.00 Uhr den Hammer fallen lässt, dass die Auszahlungen nur bis zum 10.00 Uhr erfolgen und dass er nichts tun kann.
Meine Arbeitsstelle könnte ich heute nur um 13.00 Uhr erreichen.
Es steht somit fest, dass:
• Seitens Ihrer Mitarbeitern es sich um die Maßnahmen handelt, die vorsätzlich ergriffen sind, um die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II in meinem Fall so lang wie möglich zu verzögern;
• Nur aufgrund dieser Maßnahmen ich drei Stunden weniger gearbeitet habe.
Da es sich in meinem Fall um eine freiberufliche Tätigkeit und nicht um einen festen Arbeitsvertrag handelt, es ist offensichtlich, dass mir hiervon die Schaden entstanden sind, die – da mein Stundensatz z. Z. xx,xx EUR beträgt – stehen einem Betrag in Höhe von EUR xxx,xx gleich. Diese Schaden selbstverständlich müssen bei Ihnen ersetzt werden, weil es sich hier um offensichtlichen Vorsatz handelt.
Ich fordere Sie hiermit auf, den Betrag in Höhe von EUR xxx,xx bis zum
19.08.2005
auf das Kto. xxxxx bei der xxxxx, BLZ xxxxx zu überweisen. Falls ich bis zum o. g. Datum keine Stellungnahme von Ihnen erhalten werde und das Geld bis zum o. g. Datum meinem Konto auch nicht gutgeschrieben wird, werde ich gegen Sie eine Leistungsklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx