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E-mail from ZAV IT-Team

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E-mail from ZAV IT-Team
Answer
12/22/04 4:21 PM
Hi All,
Just received this mail as forwarded from another dicussion group. I thought it would be interesting also for you guys, in case you havent read it yet.
It does not contain much new information. It just confirms that GCs will be able to continue to work after 5 years.(Eventually PR)
Sad thing is that "ZAV-IT Team" will not exist anymore according to this e-mail. They were actually nice guys who helped GCs when they had troubles with ABHs and AAs.

FYI

Lacrima

> Von: ZAV IT-Sonderteam
> [mailto:Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsamt.de]
> Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember 2004 11:12
> An: Bonn-ZAV.IT-Maillist@arbeitsamt.de
> Betreff: Beschäftigung von IT-Experten aus dem Ausland
> - Neuregelungen des Zuwanderungsgesetzes (01.01.05)
>
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am
> 01.01.2005 wird die als GreenCard bekannte Regelung
> als Zulassung von qualifizierten ausländischen
> IT-Experten fortgeführt (§ 27
> Beschäftigungsverordnung). Neu ist, dass die bisherige
> Zulassungsvoraussetzung auf Basis eines
> Mindestgehaltes von 39.600 EURO (West) und 32.700 EURO
> (Ost) künftig entfällt. Der Arbeitgeber ist
> verpflichtet, der ausländischen Fachkraft ein einem
> bevorrechtigten Arbeitnehmer vergleichbares Gehalt zu
> zahlen. Die vorgesehene qualifizierte Beschäftigung
> muss mindestens der tarifgerechten Einstufung der zu
> beschäftigenden Person entsprechen. Zuständig für das
> gesamte Antragsverfahren - auch bei Arbeitgeberwechsel
> - sind ab dem 01.01.2005 ausschließlich die
> Ausländerbehörden am jeweiligen Betriebsstandort.
>
> Für Antragsteller aus den neuen EU-Beitrittstaaten
> gelten künftig die gleichen Konditionen. Es muss
> sichergestellt sein, dass dieser Personenkreis im
> Antragsverfahren den Drittstaatsangehörigen mindestens
> gleichgestellt wird. Zu beachten ist, dass Anträge auf
> Erteilung der Arbeitsgenehmigung EU bei der örtlichen
> Agentur für Arbeit am Betriebssitz und nicht wie bei
> Drittstaatsangehörigen bei der Ausländerbehörde am
> Betriebssitz gestellt werden müssen.
>
> Gemäß § 46.2 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
> erhalten alle Beschäftigten, die bereits Inhaber einer
> GreenCard und weiterhin in Beschäftigung sind, ab dem
> 01.01.05 die unbefristete Zustimmung zum
> Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung als
> IT-Fachkraft. Demnach kann zukünftig nach Ablauf der
> fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis bzw. nach
> 60monatiger sozialversicherungspflichtiger
> Beschäftigung in Deutschland und dem Fortbestand des
> Arbeitsverhältnisses die Niederlassungserlaubnis
> erteilt werden (§ 9 Niederlassungserlaubnis,
> Zuwanderungsgesetz).
>
> Aufgrund der o.g. Veränderungen wird das IT-Sonderteam
> als zentraler Ansprechpartner rund um das
> GreenCard-Verfahren aufgelöst. Bitte beachten Sie
> insbesondere, dass auch die IT-Vermittlungsbörse ab
> dem 01.01.2005 nicht mehr online verfügbar sein wird.
> Für die Veröffentlichung Ihrer aktuellen
> Stellenangebote und die Suche nach geeigneten
> Bewerbern nutzen Sie bitte künftig den Virtuellen
> Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit unter
> www.arbeitsagentur.de
>
> Ihr IT-Sonderteam bedankt sich für die gute
> Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Wir wünschen
> Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine
> Frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr
0 (0 Votes)

Re: E-mail from ZAV IT-Team
Answer
12/22/04 6:26 PM as a reply to Guvenc Gulce.
Hi Lacrima

Thanks for the info.
Actually I lost my email account (@hotmail) which I gave to the ZAV IT Team 3.5 years ago. Is this email you posted here somewhere present on an official website of the ZAV IT Team or someone else? If yes, can you please post the link?

Many thanks.
Zash
0 (0 Votes)

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