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Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?

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Meine Frau hat einen kleinen Verkehrsunfall verursacht. Bei dem wurde das andre Auto nur gekratzt, un es gab keine Verletzten.
Heute hat sie von der Polizei diese Mitteilung gekriegt:

Fahrlaessige Koerperverletzung zum Nachteil der Gabriela R. im Zuge des Verkehrsunfalles vom 23.12.06 in Steinach am Brenner.
Es ist beabsichtigt, wegen dieses Tatvorwurfs ein Strafverfahren gegen Sie durchzufuehren. Das wuerde aber unterbleiben, wenn Sie folgenden Geldbetrag bezahlen: 350,00 eur

Was sollen und können wir jetzt tun ?
Hat diese bei dem Unfall offenbar nicht verletzte Fahrerin das Recht, von uns Geld zu fordern ?
Was passiert wenn wir nicht zahlen ?

Ich bedanke mich herzlich für die Hilfe.
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/20/07 5:12 PM as a reply to O K.
@tmptmp

Kumpel, in deinem Fall 350 Euro ist wirklich das Taschengeld. An ihrer Stelle hätte eine andere Fahrerin vielmehr verlangen können. Bezahl es ab!!!
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/20/07 5:48 PM as a reply to O K.
Normalerweise sollte jeder Verkehrsteilnehmer mit Auto eine KFZ-Versicherung haben. Das ist pflicht und ohne diese Versicherung, wird Dein Auto nicht zugelassen. Du musst diese Versicherung auch geschlossen haben und so eine KFZ-Versicherung beinhaltet(so weit ich weiß) auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Verkehrsunfalles auch die Kosten, die bei dritten von Dir verursacht worden sind, übernehmen soll. Hast Du schon mal mit Deinem KFZ- Versicherungsanbieter darüber gesprochen. Check mal das ab, ob die dann diesen Betrag übernehmen.
Falls nicht dann eine private Haftpflichtversicherung kann eventuell die Kosten übernehmen. (Falls Du natürlich eine hast)
Aber ich meine KFZ-Versicherung soll das schon übernehmen. Frag mal bei denen nach..

Grüße,

Lacrima

PS: Falls Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast und den anderen Beteiligten das Leben schwer machen willst, dann kannst Du den Betrag mit der vorherigen Absprache mit Deiner Versicherung nicht bezahlen und die Sache im Gericht klären lassen. (Vorausgesetzt dass deine Verkehrsrechtsschutzversicherung im Vorfeld die Kostenübernahme in einem Gerichtsfall einwilligt.)
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/22/07 3:03 AM as a reply to O K.
Bisher habe ich keine Erfahrung mit Kfz-Vers. gehabt, die Besitzerin des Autos ist meine Freundin.

Wir setzen uns in Verbindung mit der Kfz-Haftpflicht. Die Frage aber ist: wozu sollen wir zahlen ? Die andere Frau hat gar keine Verletzungen gehabt.
Oder ist das eine Strafe vom Staat wegen Fahrlässigkeit auf der Strasse ?
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/22/07 12:52 PM as a reply to O K.
"wozu sollen wir zahlen ? Die andere Frau hat gar keine Verletzungen gehabt"

Bist Du sicher ?
Na ja.. wer weiß.. vielleicht erlitt sie einen Schock nach dem Unfall und musste zum Arzt oder sie war vielleicht an dem Tag arbeitsunfähig(und wenn jemand einen Tag arbeitsunfähig ist, kann das schon um die 300 Euro kosten, Schlüsselwort "Schadenersatz" ), weil sie so aufgeregt oder unter Schock war und sie hat das wahrscheinlich auch ärztlich bescheinigen lassen. Verletzung heißt nicht unbedingt nur körperliche Verletzung. Nach einem Unfall, kann man auch "seelisch" verletzt sein. Hast Du schon die Sache in diese Richtung gecheckt ?

War ein Polizei-Beamter am Unfallort ? Was steht im Unfallbericht des Polizei-Beamtes ? Wenn da steht, dass Deine Freundin den Unfall verursacht und die andere Beteiligte körperlich verletzt hat, dann hast Du schlechte Karten. Eventuell könnte man die Sache bei der Polizei nachfragen und versuchen herauszufinden, woher dieser körperliche Verletzungvorwurf kommt, obwohl sie am Unfallort keine körperliche Verletzung hatte. Eventuell kannst Du versuchen mit Zeugen dies glaubhaft zu machen, dass sie am Unfall nicht verletzt war, (aber falls sie schon eine ärztliche Bescheinung für den Tag hat.. dann echt Pech gehabt..)aber ist alles 350 Euro wert ? wenn die KFZ-Haftpflicht das sowieso bezahlt ?

Grüße,

Lacrima
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/22/07 2:06 PM as a reply to O K.
@tmptmp

Aber hat deine Süße das andre Auto nicht gekratz?
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/23/07 3:08 AM as a reply to O K.
1. Natürlich bin ich nicht sicher, dass die andere Frau 100% OK war, aber, ehrlich gesagt, glaube ich nicht daran, dass sie gesundheitliche Probleme hatte.

2. Das andere Auto wurde gekratzt, und das war keine ernste Beschädigung.

3. Noch eine Frage interessiert mich: ich habe nicht verstanden, ist diese Strafe von der Polizei, oder ist das die Entschädigung für die andere Frau ?
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/23/07 2:15 PM as a reply to O K.
@tmptmp

2. Das andere Auto wurde gekratzt, und das war keine ernste Beschädigung.

Ich persönlich würde lieber die Fresse polieren wenn jemand mein Auto gekratzt hätte. Geldbetrag eine Höhe von 350,00 ist doch nicht der Rede wert. Außerdem die Versicherung bezahlt das sowieso. Ich begreife dein Problem nicht.
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Re: Unberechtigtes Strafverfahren wegen Verkehrsunfall ?
Answer
2/24/07 12:23 AM as a reply to O K.
Ich persönlich würde lieber die Fresse polieren wenn jemand mein Auto gekratzt hätte.

Ich bin froh, dass meine Freundin nicht an dein Auto gestossen hat.

Das Problem war, dass ich nicht wusste, was man bei einem Unfall macht, aber vergiss das.
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