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Integration

GC nach 5 Jahre!

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GC nach 5 Jahre!
Antwort
30.08.04 15:19
Ist das nicht toll, daß wir vor dem Zuwanderungsgesetz, jetzt nach dem Zuwanderungsgesetz, immer noch nicht definitive wissen, was mit uns nach 5 Jahre-GC passieren wird!
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
30.08.04 15:43 als Antwort auf Kiwa Noki.
Wenn sich die Politiker noch nicht darüber äußern, kannst du deinen Chef fragen, ob er beim Arbeitsamt "rechtzeitig" nachfragen kann. Es ist vor allem sehr wichtig, wenn das Interesse einer Firma besteht, dich weiter einzustellen. Ich kann bisher nur vermuten, dass eine erneute Überprüfung des Arbeitsmarkts gemacht werden soll. Je kleiner die Stadt, desto schneller das Ergebnis, sage ich mal.

Aber wie gesagt, das "Ich will ihn haben oder ich töte Sie" deines Chefs kann eine sehr schnelle Wirkung beim Arbeitsamt bereiten. Weiß aber nicht, was wird dann bei der Ausländerbehörde passieren. Ich vermute auch, dein Chef sollte auch etwas unternehmen. Immerhin besteht die Möglichkeit, nicht mehr unter der GreenCard-Regelungen zu sein sondern unter dem normalen AusländerGesetz, wo eine Aufenthaltserleubnis hängt von der Arbeitserlaubnis ab... naja, und umgekehrt, und zwar jährlich. Toll oder?
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
30.08.04 16:12 als Antwort auf Kiwa Noki.
Hi,

nun haben sich die Politiker geäussert, leider zu unserem Nachteil:

http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0481.html

Leute vergesst das neue Gesetz, es kostet uns nur Zeit !

Ich habe keine Lust meine Zukunft an einem Beamten, zu verknüpfen.
Schaut nach Alternativen und genung falsche Hoffnungen.
Die Frau hat´s explizit mehrfach deutlich gesagt.

Sorry

anis
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
30.08.04 17:24 als Antwort auf Kiwa Noki.
"...Aber man kann sagen, für diejenigen, die bereits heute eine Greencard besitzen, ändert sich erst mal gar nichts, denn die Laufzeit dieser Greencard bleibt genau wie sie ist und das bleibt bei einer Höchstaufenthaltsdauer, die erst mal fünf Jahre beträgt, aber nicht auf diese fünf Jahre beschränkt ist, sondern man muss eben nach Ablauf dieser fünf Jahre schauen, ob man einen Anschlussaufenthalt bekommt. Insofern ändert sich für derzeitige Inhaber nichts und wie bisher können sie im Anschluss daran versuchen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen..."

Sie meinte, nicht nein, aber auch nicht Ja. Ließ alles offen. Was wir eigentlich brauchen, ist eine Übergangsverordnung für GC nach 5 Jahren!
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GCs, let us fight for our rights!
Antwort
30.08.04 17:35 als Antwort auf Kiwa Noki.
Ich weiß nicht, wie ihr euch fühlt. Ich fühle mich furchtbar mit dieser Unsicherheit und Ungewissenheit!
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 03:23 als Antwort auf Kiwa Noki.
Was sollen wir jetzt tun?
Hier sind ein paar Überlegungen.
Die deutschen Politiker haben sich ziemlich eindeutig geäußert: sie brauchen uns nicht. Versuchen wir in ihrer Sprache mit ihnen zu reden. Die Menschen interessieren sie nicht, sie interessieren nur die Wähler. Sie glauben, dass wir die Arbeitsplätze von ihren Wählern wegnehmen. Sollten wir vielleicht versuchen zu beweisen, dass mit jedem gehenden Greencardler 3 bis 5 Arbeitsplätze aus Deutschland mitgehen? Der erste Punkt ist die Gründung von Offshore-Firmen. Wir haben hier nicht nur gearbeitet, sondern auch gute Beziehungen zu den Kunden und gute Reputationen verdient. Die Gefahr, dass uns es gelingen kann, ziemlich viele Projekte und Kunden mitzuziehen, ist ziemlich hoch. Der zweite Punkt sind die direkten Kosten, welche durch Ersatz von uns für die deutschen Firmen entstehen. In meinem Fall, schätze ich, für meinen Ersatz ein Entwickler ungefähr ein halbes Jahr bevor ich gehe eingestellt werden muss und diese Zeit nur mich „beschatten“. Dabei ohne Erfolgsgarantie. Ein Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber ca. 7.000 Euro im Monat, plus Arbeitsplatz und Büro. Das sind ca. 50.000 Euro. Wenn für eine große Firma diese Summe kein großes Problem ist, für eine kleine Firma ist das ein beachtlicher Betrag. Und wenn die Firma ein paar von den Greencardlern hat, ist die Situation viel schlimmer.
Wie können wir machen, dass unsere Argumente gehört werden? Wir müssen etwas vom gewissen Herrn W. I. Ulyanow-Lenin lernen. Wir müssen uns organisieren. Es gab irgendwann eine Befragung von Greencardler. Ich glaube, diese wurde vom Arbeitsamt durchgeführt. Hat jemand von Ergebnissen dieser Befragungen gehört? Der Sinn und Zweck dieser Befragungen war wahrscheinlich zu beweisen, dass sie uns nicht brauchen. Sollten wir nicht selber eine statistische Analyse unter uns durchführen, um die möglichen Verluste für deutsche Wirtschaft auszurechnen? Nach der Auswertung von diesen Daten könnten wir wissen, wie viele Firmen existentiell bedroht werden können, wir könnten versuchen die Führung dieser Firmen zu einem gemeinsamen Appell an deutsche Politik zu bewegen.
Wir sollten versuchen, mit Medien in Deutschland, sowie auch im Ausland, gezielt zu arbeiten. Egal, ob das linke oder neoliberale Medien sind. Die westlichen Demokratien lieben es, über ihre Moralität ganz laut der ganzen Welt zu erzählen. Hier ist aber ein Fall eines Schurkenstaates. Vertrauen von Wählern und eigenes Renommee sind im Spiel.
Ein anderer Blickwinkel:
nach alter Greencard-Verordnung wurden wir als hochqualifizierte Spezialisten eindeutig eingestuft. Nach neuem Gesetzt sind wir diese nicht mehr. Dadurch ist eine Verschlechterung für uns offensichtlich. Wäre eine Klage beim Verfassungsgericht möglich?
Ich habe auch die EU Richtlinien über „die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen“ gesehen. Ich weiß nicht, welche Gültigkeit sie haben. Ich glaube aber, dass die Franzosen oder Italiener nicht besonders glücklich darüber sind, dass die Deutschen schon wieder die schlauesten sind, auf breitem Fuß die Menschen aus der ganzen Welt holen, damit ihre Kranken- und Rentenkassen sanieren und diese Menschen dann einfach rausschmeißen. Und sie haben vor, mit neuem Gesetz das systematisch zu machen.
Meine Überlegungen wird jemand wahrscheinlich als schwachsinnig finden, ich habe aber das Recht auf meine eigene Meinung. Auf Posting a la „keep away from us“ bin ich nicht böse.
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 13:29 als Antwort auf Kiwa Noki.
fortrust, Du hast Recht. Wir sollten die bekannten ausländischen Medien über unsere Situation berichten und warnen, damit keine hochqualifizierte mehr zur Aufnahme der Arbeit nach Deutschland kommen! Da die neuen werden auch so behandelt wie wir, "just hire and fire!". Wir sind auch Menschen wie die deutschen. Wir haben für Deutschland viel geleistet. Was wir dagegen verlangen, ist nur, daß wir auch wie Menschen anständig von Deutschland behandelt werden. Sie sollten nicht mit 15.000 Schicksal spielen und selber als Gott spielen. Wir brauchen Klarheit. Da selbst eine frühere definitive negative Entscheidung gegen uns ist besser als die ungewissenheit bis zum letzten Tag. Da dadurch haben wir genug Zeit für die Auswanderung nach Canada bzw. USA vorzubereiten.
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 13:40 als Antwort auf Kiwa Noki.
Liebe GCs,

ehrlich gesagt habe ich schon gar keine Lust mehr, immer wieder das gleiche zu schreiben, aber andererseits kann ich natürlich verstehen, dass Ihr Euch Sorgen macht.

Also noch einmal:
Die GCs profitieren eindeutig von dem neuen Zuwanderungsgesetz! All das, was Ihr verlangt ist jetzt bereits Tatsache! Eine GC Arbeitsgenehmigung läuft 5 Jahre, vor Ablauf dieser Frist beantragt Ihr eine Niederlassungserlaubnis. Die erhaltet Ihr, weil Ihr bereits 5 Jahre hier gearbeitet habt!

Egal ob Ihr dann 'Hoch Qualifizierte' seid oder nicht. Das spielt nach 5 Jahren überhaupt keine Rolle.

Nur wenn Ihr Euren Job verliert, könnte es schwieriger werden. Aber 'fortrust' hat ja ausführlich erklärt, dass dies für Eure Firma nur Nachteile hätte und es wäre ja auch unter wirtschaftlichen Aspekten völlig dumm, Spezialisten, die sich hier eingelebt haben und die schon unsere Sprache sprechen, auszuweisen und mit neuen Leuten das ganze von vorn zu beginnen.

Also, wo liegt das Problem???

Und zum Thema 'Fight for our rights!' - das haben wir von trust7 schon vor ca. 3 Jahren gemacht, als alles noch unklar war.

Wir haben hier, die älteren trust7 user werden sich noch erinnern, Unterschriften gesammelt und ich habe diese dann an die Medien und an Politiker weitergeleitet. Leider kamen nur ca. 300 Unterschriften zusammen, aber vielleicht hat das ja auch schon geholfen.

Also, die ersten Anträge von GCs können frühestens zum 01. August 2005 gestellt werden, bis dahin werden die genauen Details lange feststehen.

trust7 hat bereits eine Kooperationsvereinbarung mit einer Anwaltskanzlei getroffen, die langjährige Erfahrungen im Ausländerrecht hat. Wir werden dann Services zur Unterstützung bei den Niederlassungsanträgen anbieten.

Viele Grüße aus Berlin
Detlef
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 14:37 als Antwort auf Kiwa Noki.
Hi 'Munchener',

this is a good question! My answer: I do not know :-)

We have to wait for the details, but I would bet my car, that there will be a solution for cases like yours. That is one of the reasons for trust7 to cooperate with the alien law specialists.

Have a nice day
Detlef
0 (0 Stimmen)

Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 14:40 als Antwort auf Kiwa Noki.
Hallo hellfeld,

das Problem liegt daran, dass nicht alle GC-Inhaber diese 5 Jahre non-stop gearbeitet haben, viele haben Schwierigkeiten gehabt und inzwischen vielleicht mehr als einmal die Firma gewechselt. Ich werde meine 5 Jahre nächtes Jahr beenden, und ich habe nicht das Glück gehabt, mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt zu haben.

Also, ich hätte gar kein Anspruch auf diese Niederlassungserlaubnis. Ich würde gerne wissen, wie viele die Glücklichen sind, die so etwas machen dürften. Aber ich mache mir keine Sorgen. Ich werde hier nur bleiben, solange es mir erlaubt wird.
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 15:12 als Antwort auf Kiwa Noki.
Hallo Leo,

erst einmal vielen Dank für Deinen Einsatz als 'Deutsch Lehrer'!

Was die 5 Jahre Einzahlungen in die Sozialkassen betrifft, wenn jemand in der Zeit Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten hat, dann hat das Arbeitsamt auch die Beiträge für die Sozialkassen weitergezahlt.

Wenn das nicht der Fall war, beantragt man einfach eine normale Arbeitsgenehmigung, z. B. für 1 Jahr, bis man die 60 Monate voll hat. Danach beantragt man dann die Niederlassungserlaubnis.

Es wird alles nicht so schwierig sein, solange man Arbeit hat.

Viele Grüße
Detlef
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 17:49 als Antwort auf Kiwa Noki.
Hallo Hellfeld,

mittlerweile bin ich nicht so mehr so optimistisch wie früher.
Laut des neuen gesetzes , §9 punkt 6 (http://aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#9) braucht man eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis, umd die Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Genau diese unbegrenzte Arbeitserlaubnis werden wir nach dem Abschluss der 5 Jahre nicht haben. Das ist genau der Deadlock der uns bei der Sache stört.
Eine unbefristete Arbeitserlaubnis können wir auch leider nicht bekommen lau des ZAV:

"Anbei ein Auszug aus der IT-ArGV
§ 6 Beantragungszeitraum und Geltungsdauer der Arbeitserlaubnis

(2) Die Arbeitserlaubnis wird bei der Erteilung auf die Dauer der Beschäftigung, längstens auf fünf Jahre befristet. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Beschäftigungen dürfen die Arbeitserlaubnisse bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von fünf Jahren erteilt werden.

Entsprechend sind die Durchführungsanweisungen der Bundesanstalt für Arbeit formuliert.

Eine Verlängerung der befristeten Arbeitserlaubnis im Green Card-Verfahren ist nach der jetzigen Rechtslage nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

ZAV IT-Sonderteam
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
53107 Bonn
Tel.: +49 228 713 1212
Fax: +49 228 713 1207
E-Mail: Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsamt.de"
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 18:21 als Antwort auf Kiwa Noki.
mmmm....
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 18:46 als Antwort auf Kiwa Noki.
Now what ??? Any further clues !!

Does this the end of road for what we were expecting to hear !!!
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Re: GC nach 5 Jahre!
Antwort
31.08.04 19:09 als Antwort auf Kiwa Noki.
Hi Folks

Psssss. Please let´s stop with all of these discussion.

It´s a kind of "deja vu". All of this was already longly discussed and I guess we arrive to some conclusions.

I´ll try to resume as briefly as possible.

No end of no road. Nothing like this.

Before posting, maybe you can search/found some of the posts of the past. Please read this:

http://www.trust7.com/en/forums/integration/wwwgermangreencardorg

The russian greencarders grouped in www.german-green-card.org have sent to many officers letters asking about our future. In the first response they receive, is explained this paragraph who concern you. This group and Detleff were the only who did make anything for the GC. The rest of us just this kind of discussion.

Please read specially the post of kk0912 who translated the letter to english.

The conclusion: is not possible to extend the GC after five years because is clearly stated the maximum limit of a GC is five years. BUT you can continue here under the normal work permission rules, as Detleff is trying to explain us since at least two years. That´s all.

Please, if anybody try to kill theirself using this cause, please search for another.

I agree with you and I would like to get it in black and white "you can or you cannot be in Germany after 5 years". Till now we have no oficial confirmation we can stay here, just some old regulations still valid but till now we also don´t have any explicit regulation or law that says "Hasta la vista Baby - You have to leave after 5 years"

Please, let´s keep the mind as cold as possible, let´s be creative and let´s keep our jobs.

Regards

YO
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