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Anspruch auf Arbeitsberechtigung?

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Anspruch auf Arbeitsberechtigung?
Answer
9/30/04 1:31 PM
Hallo zusammen!

Bin neu hier..erstmal ein dickes Dankeschön an Hr. Hellfeld für diese Plattform.

Kurz zu meiner Frage: meine Frau und ich sind als GC-ler seit Aug. 2000 in Deutschland. Wir haben also beide eine GC. Wir fragen uns natürlich auch, wie es ab dem 1.1. 2005 mit dem neuen Zuwanderrungsgesetzt weitergeht.

Jetzt habe ich gelesen, daß die Frau/Ehemann eines GC-ler nach zwei Jahren "Anspruch auf Arbeitsberechtigung hat". Diese wäre nicht an einen bestimmten Beruf gebunden.

Welche Auswirkung hat diese Regelung auf unsere Situation? Hat einer von uns, oder haben wir gar beide diesen Anspruch (da wir uns sozusagen gegenseitig dazu "berechtigen")? Ich denke mir, daß mit einer Arbeitsberechtigung eine Verlängerung nach 5 Jahren wohl einfacher über die Bühne geht. Außerdem ist ein Arbeitgeberwechsel dann wirklich problemlos..

Ich habe heute bei der Arbeitsagentur sowie AB nachgefragt, die konnten mir aber keine genaue Antwort geben. Alle waren sehr freundlich und auch offen, aber solch einen Fall gibt es wohl selten..

Wäre über zahlreiche Antworten erfreut. Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.

Schöne Grüße
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Re: Anspruch auf Arbeitsberechtigung?
Answer
9/30/04 2:32 PM as a reply to Mihály Gündisch.
"Welche Auswirkung hat diese Regelung auf unsere Situation? Hat einer von uns, oder haben wir gar beide diesen Anspruch (da wir uns sozusagen gegenseitig dazu "berechtigen"?"

Nur wenn beide GCler sind.

"Ich denke mir, daß mit einer Arbeitsberechtigung eine Verlängerung nach 5 Jahren wohl einfacher über die Bühne geht."

Stimmt.
Also einige sind nicht sicher ob ZuwG erlaubt GC Verlängerung.
Es kann sein dass man auch eine ArbBer haben muss, um GCVerl. zu bekommen.
Falls GCler oder seine Ehegatte ArbBer schon hat dann ist totsicher dass er Verlängerung (NE) bekommt.
Es sei nur GCler arbeitet und hat 60 Rentenbeiträge.
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Re: Anspruch auf Arbeitsberechtigung?
Answer
10/1/04 3:00 PM as a reply to Mihály Gündisch.
Thanks DvD. Any other opinions? Maybe a lawyer :-)?
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