Hello Detlef,
thanks for your reply.
I check the website which one you suggest but i found the same line not in detail.
4. the requirements of § 9, paragraph 2, sentence 1 number 2 and 4 to 9 are present ; § 9 paragraph 2, sentence 2 to 6 shall apply accordingly.
If i check the clause § 9 than i found below bold lines.
§ 9
Niederlassungserlaubnis
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. §
47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn | 1. | er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt, |
| 2. | sein Lebensunterhalt gesichert ist, |
| 3. |
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet, |
| 4. |
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen, |
| 5. | ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist, |
| 6. | er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist, |
| 7. | er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, |
| 8. | er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und 9. |
|
| er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt
If i understand correctly 4. the requirements of § 9, paragraph 2, sentence 1 number 2 and 4 to 9 are present ; § 9 paragraph 2, sentence 2 to 6 shall apply accordingly. than we have to do german B1 and Orientation course test. am i correct ?
IF any one have clear detail about the 4th requirement than welcome your post ?
Thanks and best regards, Ken
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